Richtlinie 4.2 Ziffer 8

Derweil zieht der Deutsche Presserat wegen der Berichterstattung eine Prüfung der Zeitung in Betracht. „Zu prüfen wäre, ob die Redaktion gegen die Richtlinie 4.2 verstoßen hat, wonach besondere Zurückhaltung bei der Recherche gegenüber schutzbedürftigen Personen geboten ist“, teilte der Presserat auf Anfrage mit. Zudem stelle sich die Frage, ob die Redaktion den Persönlichkeitsschutz nach Ziffer 8 verletzt habe. Bislang seien 51 Beschwerden beim Presserat eingegangen. 

Nach massiver Kritik an ihrer Berichterstattung über Kindermorde hat die Zeitung Fehler eingestanden. 

H.(9) ist das einzige von fünf Geschwistern, das am Leben bleiben durfte.

Hier heult eine doppelte Kindsmörderin. Da hockt sie nun, die Tot-Macherin.

Erst im Mai war die Killerin (29) aus der Psychiatrie entlassen worden. Ein furchtbarer Fehler?

Die Dreifachmutter war nach der Scheidung von ihrem Mann im November 2000 völlig überfordert.

Vor der Tür stehen noch die Schuhe der vier toten Kinder.